Ein Hausdach mit dunklen Dachpfannen, das großflächig mit modernen, dunkelblauen Photovoltaik-Modulen belegt ist.

Solarspitzengesetz sorgt für Unsicherheit im Elektrohandwerk

Der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland boomt. Gleichzeitig wächst im Elektrohandwerk die Verunsicherung. Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes im Februar 2025 häufen sich offene Fragen zur praktischen Umsetzung. Besonders betroffen sind Installateure von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schlägt Alarm und fordert dringend Klarstellungen vom Gesetzgeber.

Netzbelastung durch PV-Boom als Auslöser

Immer mehr Strom aus dezentralen Photovoltaikanlagen fließt ins Netz, vor allem von kleineren Anlagen unter 25 kWp. An sonnigen Tagen kann das zu Überlastungen führen. Strompreise rutschen zeitweise ins Negative, das EEG-Konto wird zusätzlich belastet. Um gegenzusteuern, hat der Gesetzgeber neue Vorgaben beschlossen.

Kernpunkt des Solarspitzengesetzes ist die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent, solange PV-Anlagen noch nicht vollständig über intelligente Messsysteme und Steuertechnik regelbar sind. Betroffen sind vor allem neue Anlagen ab 7 kWp. Balkonkraftwerke bis 800 Watt bleiben außen vor.

Unterschiedliche Auslegung sorgt für Ärger auf der Baustelle

In der Praxis zeigt sich jedoch schnell ein Problem. Netzbetreiber, Installationsbetriebe und Anlagenbetreiber interpretieren die neuen Regelungen teils unterschiedlich. Für Elektriker bedeutet das ein hohes Risiko. Anlagen, die eigentlich korrekt geplant und installiert wurden, müssen nachträglich angepasst werden. Zusätzliche Kosten, Diskussionen mit Kunden und im schlimmsten Fall sogar rechtliche Auseinandersetzungen drohen.

Der ZVEH weist darauf hin, dass selbst Fachbetriebe Mühe haben, die energierechtlichen Anforderungen eindeutig einzuordnen. Genau hier sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf.

Batteriespeicher geraten unter Druck

Besonders kritisch ist die aktuelle Einstufung von Batteriespeichern. Speicher, die ausschließlich mit PV-Strom geladen werden, gelten teilweise als eigenständige oder „fiktive“ Anlagen. Die Folge: Auch sie könnten unter die 60-Prozent-Begrenzung fallen.

Aus Sicht des Elektrohandwerks ist das kontraproduktiv. Batteriespeicher helfen dabei, Einspeisespitzen zur Mittagszeit abzufangen und Netze zu entlasten. Werden Speicher benachteiligt, könnten Betreiber auf deren Nachrüstung verzichten. Das wäre ein Rückschritt für Netzstabilität und Energiewende.

Der ZVEH fordert daher klar, die Einspeisebegrenzung ausschließlich auf den Stromerzeuger, also die PV-Anlage selbst, zu beziehen.

Speichererweiterungen rechtlich ungeklärt

Ein weiteres Problemfeld betrifft Bestandsanlagen. Durch sinkende Preise denken viele Betreiber über eine Erweiterung ihrer Batteriespeicher nach. Doch bislang ist nicht eindeutig geregelt, ob solche Erweiterungen den Bestandsschutz gefährden.

Die Unsicherheit führt dazu, dass sinnvolle Maßnahmen unterbleiben oder ohne Einbindung des Fachhandwerks umgesetzt werden. Netzbetreiber erfahren davon teils erst im Nachhinein. Für Installateure ist das eine schwierige Situation, sowohl technisch als auch haftungsrechtlich.

Einspeiseleistung oder Wirkleistung? Zwei Systeme, ein Konflikt

Zusätzliche Verwirrung entsteht durch widersprüchliche Regelwerke. Während das EEG mittlerweile auf die Steuerung der Einspeiseleistung setzt und damit den Eigenverbrauch ermöglicht, greift beim Redispatch 2.0 weiterhin eine Steuerung der Wirkleistungserzeugung. Im Eingriffsfall wird die Anlage komplett abgeregelt, Eigenverbrauch ist dann nicht mehr möglich.

Für Anlagenbetreiber bedeutet das wirtschaftliche Unsicherheit. Für Elektriker stellt sich bei jeder Installation erneut die Frage, welche technischen Voraussetzungen konkret erfüllt werden müssen.

ZVEH fordert einheitliche und praxisnahe Vorgaben

Um Planungssicherheit für Betriebe und Kunden zu schaffen, fordert der ZVEH einheitliche, klar formulierte Vorgaben zur Steuerbarkeit von PV-Anlagen. Aus Sicht des Verbandes sollte sich die Regulierung konsequent an der Einspeiseleistung orientieren, so wie es das EEG bereits vorsieht.

Nur so lassen sich Investitionssicherheit, Netzstabilität und eine rechtssichere Installation miteinander vereinbaren.

Quelle: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke