Gestresster Elektriker im Blaumann telefoniert besorgt vor einem Laptop wegen unklarer Mängelhaftung.

Mängel nach der Abnahme: Wann Elektriker wirklich haften und wann nicht

Ein kleiner Fehler, große Wirkung. Ein aktueller Praxisfall aus dem Baualltag zeigt, wie schnell sich für Elektrofachbetriebe aus scheinbar klaren Verträgen unerwartete Verpflichtungen ergeben können. Entscheidend war am Ende nicht die Technik, sondern ein Detail im Vertrag.

Der Fall: Außenbeleuchtung meldet sich Jahre später zurück

Ein Bauprojekt wurde im Sommer 2019 offiziell und mängelfrei abgenommen. Für den ausführenden Elektrobetrieb war das Thema abgeschlossen. Doch fast fünf Jahre später, im Februar 2024, meldete sich der Auftraggeber erneut. Die Außenbeleuchtung einer Gewerbeeinheit funktionierte nicht mehr. Die Forderung: kostenlose Nachbesserung.

Der Elektriker prüfte den Schaden vor Ort und bestätigte den Mangel. Seine Einschätzung war jedoch eindeutig. Die übliche Frist für die Mängelbeseitigung sei abgelaufen. Er bot eine Reparatur an, allerdings kostenpflichtig.

Vier oder fünf Jahre? Der Streit um die Verjährung

Der Auftraggeber sah das anders und verlangte eine kostenfreie Mängelbeseitigung. Begründung: Die einschlägigen Vertragsunterlagen würden keine eindeutige Regelung enthalten, welche Teile der VOB tatsächlich Vertragsbestandteil seien.

Genau hier lag der Knackpunkt. Zwar wurden VOB/B und VOB/C im Vertrag erwähnt, jedoch nicht ausdrücklich als vollständige Vertragsbestandteile definiert. Vor allem fehlte der klare Hinweis, dass die VOB/B mit allen Regelungen zu Mängeln verbindlich gilt.

Die Folge: Statt der vierjährigen Frist aus der VOB griff die fünfjährige Verjährungsfrist des BGB. Der Mangel lag damit noch innerhalb der Gewährleistungszeit.

Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen

Ein Rechtsstreit hätte Zeit, Geld und Nerven gekostet. Der Elektrobetrieb entschied sich deshalb, die Reparatur ohne Berechnung durchzuführen. Rückblickend war der technische Mangel nebensächlich. Ausschlaggebend war allein die unklare vertragliche Formulierung.

Bemerkenswert: Es handelte sich um den einzigen Mangel des gesamten Projekts.

Was Elektriker daraus lernen können

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig saubere Verträge sind. Für Elektrofachbetriebe bedeutet das konkret:

  • Die VOB/B muss ausdrücklich und vollständig als Vertragsbestandteil vereinbart werden
  • Einzelne Hinweise oder lose Nennungen reichen nicht aus
  • Die Reihenfolge und Vollständigkeit der Vertragsunterlagen ist entscheidend
  • Kleine Formfehler können große finanzielle Folgen haben

Gerade bei größeren Projekten im gewerblichen Bereich lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsgrundlagen, noch bevor die erste Leitung verlegt wird.

Fachwissen schützt vor teuren Überraschungen

Viele dieser Probleme lassen sich vermeiden, wenn rechtliche Grundlagen verstanden werden. Schulungen speziell für das Bau- und Elektrohandwerk helfen dabei, typische Vertragsfallen frühzeitig zu erkennen. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Elektriker im Ernstfall richtig reagieren und ihre Position absichern können. Denn eines ist klar: Wer seine Rechte kennt, muss sie später nicht teuer verteidigen.

Quelle: elektro.net